Ein neues Hundegesetz für Niedersachsen?

Nach einer längeren Funkstille scheint in Niedersachsen eine Änderung des Hundegesetzes (NHundG) in Planung zu sein. Nach Medienberichten scheinen folgende Punkte diskutiert zu werden:

  • Chippflicht
  • Nachweis von Kompetenz zum Halten und Führen eines Hundes bei der Anschaffung eines Hundes
  • Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Die sogenannte 20/40-Regelung (ähnlich wie im Hundegesetz NRW) wird nach den Berichten nicht mehr im Entwurf vorhanden sein, der sich in der Ressortabstimmung mit anderen Ministerien befinden soll. Der Entwurf der Gesetzesänderung soll vor der Sommerpause im Juni in den Landtag eingebracht werden.

Über zukünftige Änderungen werden Sie informiert. Hier findet sich ein Bericht über geplante Änderungen. In diesem Zeitungsartikel wird ebenfalls über die geplante Regelung und die Reaktion von Hundehaltern berichtet.

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