Artikel-Schlagworte: „Schleswig-Holstein“

Verwaltungsvorschrift Hundegesetz Schleswig-Holstein

Freitag, 7. Mai 2010

Die Verwaltungsvorschriften zum Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (VV-GefHG) finden sich hier.

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Was bedeutet der Wesenstest und was ist ein Negativzeugnis?

Sonntag, 4. April 2010

Die Anordnung eines Wesenstests durch die Behörde oder die Notwendigkeit im Rahmen des Erlaubnisverfahrens stellt Hundehalter vor die Frage, welche Auswirkungen ein nicht bestandener Wesenstest haben kann. Hier muss mit dem Missverständnis aufgeräumt werden, dass in jedem Bundesland ein bestandener Wesenstest die Feststellung der Gefährlichkeit aufheben oder widerlegen könnte. Maßgeblich sind die Landeshundegesetze bzw. -verordnungen und wie jeweils die Gefährlichkeit des Hundes bestimmt und ggf. widerlegt wird. Zu beachten sind auch die gegenseitigen Anerkennungen des Wesenstests in den Landesgesetzen bzw. -verordnungen. (weiterlesen …)

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